Beistandschaft und Beratung

Tagesmutter Ausflug
Nach Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie der Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge an.

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes oder Jugendlichen.

Außerdem haben Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, Anspruch auf Beratung über die Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Abgabe der Sorgeerklärung oder gerichtliche Übertragung.

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils, dem die alleinige Sorge zusteht oder bei gemeinsamer Sorge, indessen Obhut dessen Kind befindet, wird das Jugendamt Beistand eines minderjährigen Kindes mit den Aufgaben der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche.

Welche Form der Beratung oder Unterstützung in Ihrem Fall notwendig bzw. sinnvoll ist, sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Termine können Sie direkt mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vereinbaren.

Weitere Informationen:
Beistandschaft (Hessenfinder)