Nordmainische S-Bahn
Planungsabschnitt III (Hanau)
Nordmainische S-Bahn
Im Jahr 2014 wurde auf Antrag der DB Netz AG das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Nordmainischen S-Bahn bei dem Eisenbahn-Bundesamt eingeleitet. Durch den 4-spurigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Hanau soll der Bahnverkehr ermöglicht und ein Mischverkehr, der mit dem Taktplan nicht vereinbar ist, vermieden werden.
Das Verfahren teilt sich in drei Abschnitte: Frankfurt, Maintal,Hanau.
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Hanau haben 2014 ausgelegen. Die Stadt Hanau hatte damals Eiwendungen erhoben, die sich insbesondere auf Lärm, Lärmschutzwand, Denkmalschutz, Planungsrecht bezogen. Es fanden zwischen DB Netz AG und Stadt Hanau zahlreiche Facharbeitskreise statt, in denen die Belange der Stadt Hanau besprochen, geprüft und abgestimmt wurden, mit dem Ziel die Planunterlagen so anzupassen, dass den Einwendungen der Stadt Rechnung getragen wird.
Die geänderten Planunterlagen wurden in dem Zeitraum vom 24.06.-23.07.2021 öffentlich ausgelegt. Bis zum 20.09.2021 können Einwendungen und Stellungnahmen zu den geänderten Planunterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingelegt werden.
Nach Prüfung der geänderten Planunterlagen wurde festgestellt, dass Ergebnisse aus den Facharbeitsgesprächen in die geänderten Planunterlagen eingeflossen sind, dass es aber dennoch Änderungen gibt. Der Magistrat hat am 13.09.2021 die Einwendungen und Stellungnahmen der Stadt beschlossen. Es wird ein erneuter Erörterungstermin stattfinden, voraussichtlich 2022.
Die Art der Lärmschutzwände (höhenreduziert, transparent) haben Auswirkungen auf den Schallschutz und Schutzfälle, so dass es einer erneuten Schallschutzuntersuchung bedarf.
- Beachtung der geänderten städtebaulichen Entwicklung
- Baulärm
- Erschütterungen
- Geh-und Radwege dürfen nicht in ihrer Breite beschränkt werden- Durchfahrtshöhen- und breiten müssen so angepasst werden, dass Verkehrsbetriebe und Rettungskräfte die Straßen passieren können.
- Eine Einschränkung der Nutzung des Friedhofes Kesselstadt durch die Verschiebung einer Zaunanlage wird nicht akzeptiert, die Planung muss angepasst werden, die jetzige Planung stellt einen Eingriff in das Eigentum der Stadt Hanau dar.
- Nachbesserungen des Brandschutzkonzeptes. Es muss sichergestellt sein, dass Rettungskräfte ohne zeitlichen Verzug Zugang zu den Gleisanlagen haben.
- Beim Artenschutz muss eine Neubewertung des Lebensraums der Biber und Eidechsen erfolgen muss.
- Denkmalschutzbelange sind zu wahren
Alle Anlagen, Schreiben, Gutachten, Präsentationen - zur Einsicht:
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Weitere langfristige, überregionale Projekte zur Lärmminderung:
Eine besondere Rolle spielen dabei die Verkehrsplanungen und die verkehrsträgerüber-greifenden Planungen. Diese schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das Gesamtver-kehrssystem entsprechend den Zielen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung ausge-bildet werden kann. Das Zusammenspiel aller Komponenten des Verkehrssystems (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr (MIV), Urbane Logistik/Wirtschafts-verkehr) soll langfristig so optimiert werden, dass jeder Verkehrsträger seine spezifischen Stärken effektiv und effizient einsetzen kann.
Darüber hinaus gilt es, den dauerhaften Einklang zwischen langfristigen strategischen Pla-nungen und kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen zur Lösung akuter Problemstellungen herzustellen. Vor diesen und weiteren Hintergründen wird die Stadt Hanau in 2020 mit der Erstellungsphase eines neuen „Mobilitätsleitbildes Hanau“ als erster Baustein des Verkehrs-entwicklungsplans Hanau beginnen. Dieser Baustein beinhaltet die Definition der Me-gatrends für Hanau, Prüfung der Stärken und Schwächen der städtischen Verkehrsträger unter Beachtung der Megatrends, die Ableitung von Projektionsszenarien, die bezüglich ihrer Wechselwirkung bewertet werden und die Empfehlung eines Mobilitätsleitbildes.
Mit dem im ersten Baustein entwickelten Mobilitätsleitbild werden im zweiten Baustein des Verkehrsentwicklungsplans Hanau die Themenfelder Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Parkraumbewirtschaftung, Urbane Logistik, Multimodale Mobilität bearbeitet und zukunftsfähigen Lösungen zugeführt.-
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden priorisiert und werden sukzessive umgesetzt. Der Prozess wird in weiteren Stadtteilen fortgesetzt.
Hanau ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen und hat sich zur Förde-rung der Nahmobilität verpflichtet.
Konzept.
Betrachtung einzelner Lärmkonflikte:
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkennziffer (LKZ), sowie die Unter-suchung der Lärmkonflikte aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die in der folgenden Tabelle betrachteten Straßenabschnitte: Lärmaktionsplan